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CoronaSchVO ab 28.07.2022

Coronavirus: Zusammenfassende Informationen für Betriebsinhaber und Arbeitgeber

Aktuelle CoronaSchutzVerordnung

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an.

Neueste und wichtigste Anpassung:
Die neue CoronaSchVO NRW tritt ab dem 28. Juli 2022 in Kraft und ist bis zum 25. August 2022 gültig.

Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat eine aktualisierte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ( CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht.

Die Verordnung und die dazugehörige Anlage erhalten Sie hier.

Oder Sie halten sich auf dem Laufenden, indem Sie die Seite des Landes NRW zum Thema Corona hier aufrufen.

Eine Überischt und aktuelle Meldungen des Rheinisch-Bergischen Kreises finden Sie hier.

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ÜBERBLICK: Corona-Wirtschaftshilfen

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